Zwischen Helvetic Payroll und dem Mitarbeiter in Payrolling wird ein Schweizer Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser Arbeitsvertrag enthält die Bedingungen, die vom Kunden und/oder der Agentur, mit dem bzw. der Sie in Kontakt stehen, dargelegt sind. Helvetic Payroll erstellt dann eine Leistungsvereinbarung mit dem in der Schweiz ansässigen Endkunden, um die Rechnungsstellung vornehmen zu können. Wenn eine Agentur am Geschäftsprozess beteiligt ist, stellt die Agentur Helvetic Payroll ihr Honorar in Rechnung.